§ 48
Mathematik
(Lehramtsfach)
  1. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:

    Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei der folgenden vier Lehrveranstaltungen:

    1. Übungen zur Analysis I und II
    2. Übungen zur Linearen Algebra I und II

  2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen:

    Gründliche Kenntnisse in

    1. der Differential- und Integralrechnung in einer und mehreren Variablen
    2. der Linearen Algebra.

  3. Form der Prüfung:

    Die Zwischenprüfung besteht im Fach Mathematik aus je einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in den Teilgebieten

    1. Differential- und Integralrechnung
    2. Lineare Algebra.

  4. Bewertung:

    Die Zwischenprüfung in Mathematik ist bestanden, wenn jede der beiden Teilprüfungen mindestens mit "ausreichend" bewertet wird. Eine Teilprüfung, die mit "nicht ausreichend" bewertet worden ist, kann einmal wiederholt werden.