| Öffentliche Impftermine der Landratsämter / Gesundheitsämter an weiterführenden Schulen |
| Auszug aus einem kultusministeriellen Schreiben vom 2.11.2006 |
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Wie bereits in den vergangenen Jahren bieten die Landratsämter bzw. die Gesundheitsämter auch heuer wieder die Kontrolle der Impfbücher der Schüler und evtl. notwendige Impfungen und Auffrischungsimpfungen an. Die Teilnahme an der Impfbuchkontrolle und evtl. Impfungen sind freiwillig und werden nur bei schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Folgende Impfungen sind möglich:
Neu an diesem Vorsorgekonzept ist, dass das Angebot zukünftig für die Jahrgangsstufe 6 und nicht mehr wie bisher für die Jahrgangsstufe 4 gilt. Allerdings wird der Prozess der Umstellung eine gewisse Zeit benötigen. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass nur durch hohe Durchimpfungsraten Epidemien von Kinderkrankheiten vermieden und die Kinder vor schweren Erkrankungen und Folgeschäden geschützt werden können. Bedauerlicherweise ist in Deutschland eine gewisse Impfmüdigkeit zu beobachten. Die Folge sind sinkende Impfraten. Jährlich sterben inzwischen bis zu 10 Kinder an den Folgen einer Masernerkrankung. Der diesjährige Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen bzw. die Ausbrüche in den vergangenen Jahren in Coburg und im Oberallgäu zeigen, dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht. Die Kontrolle der Impfbücher ist eine geeignete Möglichkeit, effektiv und zeitsparend zu einer Verbesserung der Impfsituation in Deutschland beizutragen. |