Studium der Mathematik für ein Lehramt an Realschulen bzw. beruflichen Schulen
Verteilung der Inhalte - Zulassungsvoraussetzungen
Lehramt an Real- bzw. Berufsschulen - Studium des Faches Mathematik. Siehe Kultusministerium: LPO I.
Anforderungen im Studium - Prüfungen - FächerkombinationenBei den Lehramtsstudiengängen für Berufs- und Realschulen vermindert sich zwar der Anteil der Mathematik im Studium verglichen mit dem gymnasialen Studium, dagegen vergrößern sich die Studienanteile in der Fachdidaktik und im erziehungswissenschaftlichen Studium. Laut Prüfungsordnung handelt es sich hier um das Studium des Unterrichtsfaches Mathematik, man spricht zur besseren Unterscheidung auch von Mathematik als nicht vertieft studiertem Fach. Zunächst ist festzustellen, dass das Anforderungsniveau in der Ersten Staatsprüfung beim Studium des Unterrichtsfaches Mathematik etwa dem der akademischen Zwischenprüfung beim vertieften Studium des Unterrichtsfaches (Mathematik für gymnasiales Lehramt) entspricht. Die Studiendauer beläuft sich auf sechs bis acht Semester. Innerhalb der Mathematik müssen u.a. Veranstaltungen zur Elementaren Zahlentheorie, Analytischen Geometrie, Linearen Algebra, Analysis und Fachdidaktik besucht werden. Die Erste Staatsprüfung besteht aus drei zentral gestellten vier- bis dreistündigen Klausuren in Analysis, Linearer Algebra/Analytischer Geometrie und Fachdidaktik sowie aus mündlichen Prüfungen in diesen Fächern (vgl. LPO I, Paragraph 51). Nach dem Studium beginnt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat), der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Für die einzelnen Lehrämter schreibt das Bayerische Lehrerbildungsgesetz folgendes vor:
Lehramt an RealschulenDieser Studiengang umfasst:
(1) das erziehungswissenschaftliche Studium, In Bayreuth können Sie Mathematik kombinieren mit
- Informatik,
Lehramt an beruflichen SchulenDieser Studiengang umfasst:
(1) das erziehungswissenschaftliche Studium, In Bayreuth können Sie das (Haup-)Fach Metalltechnik kombinieren mit
- Mathematik (nicht vertieft) oder Die Praktika (siehe Paragraph 34 LPO I) dienen zur Einführung in die Schulpraxis der jeweiligen Schulart und in die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Neben Unterrichtsbeobachtungen sollen die Studierenden zu eigener Unterrichtsplanung und -analyse angeleitet werden, sowie auch selbst Lehrversuche durchführen. Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I, Paragraph 34, schreibt während des Studiums verschiedene schulpraktische Veranstaltungen vor, die bei der Anmeldung zur ersten Staatsprüfung nachzuweisen sind. Nähere Informationen können Sie sich direkt hier holen.
Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum:
Stand: Dezember 2009Kontaktperson: Dr. Wolfgang Neidhardt |