Studium der Mathematik für ein Lehramt an Gymnasien
Verteilung der Inhalte - ZulassungsvoraussetzungenDie fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sowie Details der einzelnen Prüfungsbestandteile werden für alle Lehramtsstudiengänge durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt. Siehe Kultusministerium: LPO I.
Fächerkombinationen - PrüfungenDieser Studiengang umfasst nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz
(1) das erziehungswissenschaftliche Studium, In Bayreuth können Sie Mathematik kombinieren mit
- Informatik,
Bitte beachten Sie: Nähere Informationen zum Studienablauf erhalten Sie bei: zmnu.uni-bayreuth.de bzw. (als Zusammenfassung) hier (Pressekonferenz Uni Bayreuth + Bayer. Philologenverb. - 12.10.06, München)
Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2008/2009 immatrikuliert haben und nicht im Rahmen des Modellstudiengangs studieren, gilt: Das Grundstudium wird mit einer akademischen Zwischenprüfung abgeschlossen (siehe Paragraph 48 der akademischen Zwischenprüfungsordnung der Universität Bayreuth). Ab dem Wintersemester 2008/2009 sind alle Lehramtsstudiengänge modularisiert (studienbegleitende Prüfungen). Für diese Studierenden gilt diese Prüfungsordnung. In dem anschließenden Hauptstudium werden weiterführende Vorlesungen und Übungen, fachdidaktische Veranstaltungen sowie Seminare besucht. Letztere dienen insbesondere einer Schwerpunktbildung und können Ausgangspunkt für das Thema einer Zulassungsarbeit sein. Nach dem 9. bzw. 10. Semester sollten Sie Ihr Studium mit der Ersten Staatsprüfung abschließen (vgl. LPO I, Paragraph 73). Im Anschluss an das Universitätsstudium beginnt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat), der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.
Die Praktika (siehe § 34 LPO I) dienen zur Einführung in die Schulpraxis der jeweiligen Schulart und in die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Neben Unterrichtsbeobachtungen sollen die Studierenden zu eigener Unterrichtsplanung und -analyse angeleitet werden, sowie auch selbst Lehrversuche durchführen. Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I, Paragraph 34, schreibt während des Studiums verschiedene schulpraktische Veranstaltungen vor, die bei der Anmeldung zur ersten Staatsprüfung nachzuweisen sind. Nähere Informationen können Sie sich direkt hier holen.
Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum:
Stand: Dezember 2009Kontaktperson: Prof. Dr. Ingrid Bauer |